<<zur Startseite

  Mit FTI in die Türkei

- ein besonderes

 Erlebnis

 

Schildung unseres Türkeiurlaubes im September 2002 im Hotel Fame in Kemer/Türkei.

Durch ein Versehen unseres Reisebüros wurden wir statt im 4-Sternehotel Fame Göynük  in das namensgleiche 3-Sternehotel Fame gebucht. Es ist ein Nachbarhotel von Fame Nova, Fame Beach, und Fame Residence.

Aus diesem Umstand ergaben sich unvergessliche 14 Tage Aufenthalt in einem von FTI bezeichneten

      "Haus der Mittelklasse".

Nachdem wir seit vielen Jahren in der Türkei unseren Urlaub verbringen, waren wir erstaunt darüber wie der Begriff "Mittelklasse" und "Standard" auszulegen ist.

Wir versuchten bereits vor Ort mit der (damaligen) örtlichen Reiseleiterin von FTI,

 

Frau P__________ (Reiseleiterin)

 

die zunächst unterschiedlichen Auffassungen von Ruhe, Sauberkeit und Erholung abzustimmen um bereits am 1. Urlaubstag einen Hotelwechsel in eine bessere Kategorie zu erreichen.

Ich darf das Ergebnis vorwegnehmen:

      Es gelang uns nicht !!!

Es wäre nach 10 Tagen nur unter hohem finanziellen Aufwand unsererseits möglich gewesen.

Wir verbrachten also 14 Tage Urlaub mit Warten auf die Reiseleitung, Telefonieren und täglichem Ärger über die Kleinigkeiten des Lebens im Hotel Fame.

So kamen begeisterte Reis- und Spaghettiesser täglich am Buffet auf ihre Kosten.   

Der Speiseraum überzeugte durch nüchterne Eleganz. Das Geschirr hatte einen hohen Wieder- erkennungswert. Die tägliche Reinigung und Reparatur der Kaffeemaschine brachte manchen Hotelmitarbeiter bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit.   

Ebenfalls wurde fehlendes Besteck nach Aufforderung durch die Gäste in annehmbarer Zeit (noch während der Essenszeit) wieder aufgefüllt.

Hungernde Katzen waren gern gesehene Gäste und durften sich der Zuneigung innerhalb des Speisesaales sicher sein.

Musikanimation an der Poolbar  bis 02.45 Uhr morgens war bei manchen Gästen sehr beliebt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Multikulturelle Hotelanlage, verkehrsgünstig in fünfter Reihe gelegen

Direkter Hotelzugang über eine einladende Treppe

1-Zimmerappartment mit zwei Balkonen

mit optischer Raumvergrößerung

 Klimaanlage

und Aussicht ins Grüne

wobei eine direkte Verbundenheit mit der einheimischen Bevölkerung gepflegt werden kann

interessante Flurdekoration

direkt vor dem Zimmer

Reservierter Strandabschnitt für drei Fame-Hotels

Poollandschaft

inclusive Bad, WC und Dusche mit besonderer Duftnote

ein Heimwerker hätte seine Freude daran

 die räumliche Nähe zu den Strandnachbarn erhöhte die Kommunikation und förderte die Bereitschaft für Urlaubsbekanntschaften

Äußerst interessante Argumente, Ansichten und Antworten der Mängelsachbearbeiter (auszugsweise)

Herr K__________ (Erstprüfung)

und

Frau  R__________ (Zweitprüfung)

des Reiseveranstalters FTI auf unsere vorgebrachten Mängel

Zitate:

Herr K__________ (SB Erstprüfung)

"... es ist nicht üblich, dass ein der Bettenzahl entsprechendes Angebot an Liegen und Sonnenschirmen zur Verfügung steht ..."

"... die Verpflegung hinsichtlich Qualität und Reichhaltigkeit entspricht der Kategorie des Hauses ..."

"... Tagsüber wird am Pool zur Unterhaltung Musik gespielt, was bei den meisten Gästen großen Anklang findet ..." (komisch, hatten wir gar nicht beanstandet, es ging um die Nacht)

"... wir würden uns freuen, wenn Sie ihren Urlaub dennoch in schöner Erinnerung behalten ..."

Frau R__________ (SB'in Zweitprüfung)

...Ablagemöglichkeiten für Wecker sind nicht ausgeschrieben und eine bestimmte Fläche für das Zimmer vertraglich nicht zugesichert, so daß wir diese auch nicht schuldeten."

"... die klimatischen Verhältnisse (hohe Luftfeuchtigkeit/Lage am Meer) wirken sich wesentlich stärker auf die Abnutzung  von Gebäuden und Einrichtung aus ...Putzabwurf und Wasserflecken sind daher landesübliche Unannehmlichkeiten ..."

"... Lärmempfinden jedes Einzelnen ist sicher ebenso wie die Vorstellung von Sauberkeit subjektiv und kann daher nur schwer objektiv beurteilt werden..."

"... die Essensgewohnheiten und die Geschmäcker sind einfach verschieden ..."

"... über die Reiseleitung liegen uns in den vergangenen Wochen und Monaten keine Beschwerden vor ..."

"Wir können uns vom Preis-Leistungsverhältnis ein gutes Bild machen ... es liegen uns keine gleich lautetenden Beanstandungen vor ..."

"... wir gehen daher im Grossen und Ganzen von einer vertragsgerechten Leistung aus ..."

Frau P__________ (Reiseleiterin)

... das ist nun mal in einem 3-Sterne-Hotel der Standart..."

"... der Moder kommt von der Luftfeuchtigkeit. Das ist überall so. Da fehlt nur ein bisschen Farbe ..."

"... sie können das Hotel schon wechseln, wenn sie eins finden. Müssen jedoch eine hohe Gebühr zahlen..."

 

 

 

 

 

 

              FTI-Antwortschreiben       

 FAZIT: Danke an FTI für die Kundenfreundlichkeit  

Nachdem die Bearbeitung meiner Urlaubserinnerungen und einer zweiten Bewertung nach nunmehr 6 Monaten abgeschlossen ist bin ich in mich gegangen und habe die Argumente der FTI-Angestellten wirken lassen.

Nachdem die Reiseleiterin vor Ort , Frau __________,es über 8 Tage verstand die von uns als Mängel angesehenen Unzulänglichkeiten mit der landestypischen Einfachheit sowie den klimatischen Verhältnissen zu erklären

und

Herr __________ (SB Erstprüfung) sich freuen würde, wenn wir den Urlaub dennoch in schöner Erinnerung behalten würden

sowie

Frau __________ (SB'in Zweitprüfung) sich bemühte eine "gute und nachvollziehbare Entscheidung einer einvernehmlichen Regelung" (Kulanzbetrag von 37,50 € pro Person im Rahmen des Kundendienstes) zu erreichen

 möchte ich mich bei FTI für diese zügige und kundenfreundliche Abwicklung bedanken. Deren Argumentationen haben mich zwar nicht gänzlich überzeugt, jedoch zu dem Schluss kommen lassen, dass sämtliche festgestellten Mängel lediglich landesübliche Unannehmlichkeiten sein müssen und  meine Einschätzung höchst subjektiv sein kann.

Da nach Meinung der Sachbearbeiter keinerlei Reisemängel vorliegen, bedanke ich mich nochmals ausdrücklich für den Kulanzbetrag von 37,50 € pro Person der uns im Rahmen des Kundendienstes angeboten wurde.

Es ist mir deshalb ein Bedürfnis und stetes Bestreben die FTI-Kundenfreundlichkeit hervorzuheben, da wir nach vorliegendem Schriftverkehr die gebuchte Leistung vollumfänglich erhalten haben.

Durch meine nunmehr durchaus interessanten Erfahrungen mit Frosch Touristik verbinde ich den Slogan "FTI - IMMER EINE REISE WERT" für die Zukunft immer mit einer besonderen Urlaubserinnerung.

 

UPDATE: 09.02.2011 

Ich hatte die o.a. Urlaubsschilderung schon fast wieder vergessen und mittlerweile auch wieder bei FTI unsere Urlaube gebucht, als mir ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus dem Raum München zugestellt wurde. Diese wurden von FTI mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.

Unter Androhung einer kostenpflichtigen formellen Abmahnung wurde ich aufgefordert die Namen der Sachbearbeiter meiner damaligen Reklamation sowie das Bild und den Namen der Reiseleiterin von meiner Homepage aus o.a. Schilderung zu entfernen.

Im Rahmen meiner Internetrecherche über gleichartige Fälle mit Namensnennungen, stieß ich auf zahlreiche Reklamationsportale und -Foren mit vollen Namensnennungen von Reiseleitern und Sachbearbeitern, so dass ich der Aufforderung gerne nachkommen konnte. Darüber hinaus habe ich die Namen sogar noch aus deren eigenen und offiziellen FTI-Antwortschreiben entfernt.

Durch das RA-Schreiben wurde ich wieder um Jahre in die Ereignisse von 2002/2003  zurückversetzt. Das Lesen des Gesamtvorganges brachte wieder die ganze Ohnmacht meiner Bemühungen zum Vorschein und die Geschehnisse wurden wieder lebendig !

Doch was mache ich jetzt? Man soll niemals NIE sagen. Ich habe schon wieder mit FTI unseren Urlaub für den Mai 2011 gebucht ... und auch schon angezahlt ... und schon wieder in die Türkei ! Was mache ich nur ?

Fairness ?    Kundenfreundlicheit ?

Ich traue mich wieder und verreise einfach ... es heißt ja:  FTI - Einfach FairReisen